Ablauf und Honorar
Für Justiz und Strafverfolgungsbehörden rechne ich nach dem JVEG ab. Alle anderen erhalten vorab ein Festangebot.
Termin, Ort, Anlass und voraussichtliche Dauer, telefonisch oder per E-Mail.
In der Regel innerhalb weniger Stunden eine verbindliche Zusage oder Absage.
Pünktliches Erscheinen.
Zeitnahe Rechnung mit allen für die Anweisung nötigen Angaben.
Justiz und Behörden
Abrechnung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz oder nach gesonderter Vertragsvereinbarung.
Kanzleien, Unternehmen, Privatpersonen
Festangebot vorab. Bei Übersetzungen richtet sich der Preis nach Umfang und Schwierigkeitsgrad des Dokuments.
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weise ich keine Umsatzsteuer aus.